Schäden sollten schnell behoben werden: Winter hinterlässt Spuren im Kleingarten

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Im Winter tut sich im Garten normalerweise nicht viel. Die Pflanzen ruhen bei niedrigen Temperaturen, das Gerät ist sicher in Schuppen oder Keller verwahrt, und dementsprechend wenig hält man sich normalerweise in seinem Garten auf. Anders im Kleingarten: Hier sind manchmal Gewächshäuser aufgebaut. Die kleinen Holzhütten werden zwar nicht ganzjährig bewohnt, sind aber oft trotzdem an Strom- und Wassernetz angeschlossen.

Ab und an heizen macht Sinn

Wenn die Wintertage extrem kalt sind, die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen und dort bleiben, lohnt es, im Gewächshaus und in der Holzhütte zu heizen. Denn wenig genutzte Wasserrohre können bei diesen Temperaturen gefrieren, vor allem dann, wenn der Hauptwasserhahn nicht zugedreht und die Leitung anschließend geleert wurde. Da Eis ein größeres Volumen hat als die gleiche Menge Wasser, platzen die Leitungen auf. Taut das Eis wieder, kann das Wasser einsickern und größere Schäden anrichten.

Nasses Holz leidet unter Temperaturwechseln

Insbesondere Holz leidet natürlich unter den winterlichen Temperaturen. Da in Deutschland Herbst und Winter sehr feucht sind, quillt das Holz auf. Luftfeuchtigkeit wird aufgenommen, auch Regenwasser kann einsickern. Gefriert das Wasser, sprengt es unter Umständen das Holz. Risse in Wänden, Decken und Böden sind dementsprechend gar nicht selten. Vorbeugend hilft es, das Holz entsprechend zu behandeln, aber eine Garantie gibt auch das nicht. Besonders schlimm ist es, wenn aufgrund kleinster Schäden am Dach Wasser vor oder während des Winters eindringen kann.

Glas ist ebenfalls anfällig

Gewächshäuser sind anfällig gegen Schäden. Die winterlichen Stürme im November bis Februar sind legendär. Mülltonnen, Äste und andere Dinge fliegen durch die Luft. Treffen sie Glas, geht es zu Bruch. Bäume werden gekippt und entwurzelt. Sintflutartige Regenfälle sorgen für Ungemach. Bei diesem Wetter ist es ganz normal, dass auch Gewächshäuser zu Schaden kommen. Diese Schäden sollten schnell behoben werden. Denn steht das beschädigte Gewächshaus im Winter aufgrund der Regenfälle teilweise unter Wasser, sorgt das gefrierende Wasser für weitere Schäden.

Reparaturen so zeitnah wie möglich durchführen

Bei Stürmen wie beispielsweise im Jahr 2007 Kyrill ist es üblich, dass Dachdecker nachts im Einsatz sind und gefährdete Dächer noch während des Sturms sichern, um größere Schäden zu vermeiden – beispielsweise dass der Wind das gesamte Dach abträgt. Auch im Kleingarten ist es ratsam, Schäden sofort oder so zeitnah wie nur möglich zu beheben. Ist das Dach erst einmal beschädigt, kann der Wind hineinfahren und es abdecken. Regen kann eindringen und die Einrichtung verwüsten. Auch Tiere finden leicht Zugang, so dass sich Ungeziefer breit machen kann.

Um größere Schäden zu vermeiden, sollte man direkt nach einem Unwetter im Kleingarten nach dem Rechten sehen. Die Schäden müssen für Versicherungen dokumentiert werden. Was aus der Vereinskasse des Kleingärtnervereins beglichen werden kann, in welcher Höhe Reparaturen aus dieser Kasse bezahlt werden und wie genau die Versicherungslage im Falle einer Vereinsmitgliedschaft sind, muss im Einzelfall erfragt werden und hängt vom Verein ab. Wenn der Kleingarten nicht in einer Anlage integriert ist sollten Garten und eventuelle Gebäude (Gartenhütte, Schuppen, Laube) explizit in die für das Grundstück bestehenden Versicherungen aufgenommen sein.

Die Reparaturen können teuer werden

Dass ein neues Dach, die Behebung eines Wasserschadens inklusive der Reparatur defekter Leitungen und dergleichen eine kostenintensive Sache sind, versteht sich von selbst. Falls eine Versicherung vorhanden ist und tatsächlich zahlen sollte, dauert das natürlich seine Zeit. Ob in diesem Zeitraum schon Reparaturen vorgenommen werden dürfen, was provisorisch abgesichert oder geschützt werden darf und was bis zum Abschluss aller Gutachten und versicherungsinterner Vorgänge im Originalzustand belassen werden muss, sollte mit der Versicherung geklärt werden.

Wenn die Schäden auf eigene Kosten behoben werden, kann das mit Eigenkapital finanziert werden. Sofern das vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, bieten Banken bei größeren Schäden Kredite zur Finanzierung von Sonderausgaben an. Bei kleinen Schäden könnte u.a. auch Kredite mit kurzer Laufzeit ausreichen. Diese sogenannten Ratenkredite werden für die Finanzierung von Reparaturen an allen Arten von Immobilien vergeben. Sollten die Gebäude im Kleingarten in irgendeiner Art und Weise energetisch effizienter gestaltet werden im Rahmen der Reparaturen, kommen sogar unter Umständen Fördergelder in Frage. Allerdings betrifft das nur Gebäude, die auch bewohnt werden können oder als gewerbliche Objekte dienen. Der Schuppen für Geräte ist damit nicht gemeint.


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