Das optimale Steigungsverhältnis einer Treppe

Ein sehr wichtiges Kriterium bei der Planung einer Treppe ist der Gehkomfort. Es ist daher ratsam, das Steigungsverhältnis der Treppe zu berücksichtigen. Das Steigungsverhältnis gibt das Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittsbreite an. Auch die Nutzung der Treppe ist ein entscheidendes Kriterium bei der Planung des Steigungsverhältnisses. Wenn beispielsweise große Gegenstände, die einem die Sicht versperren, auf der Treppe transportiert werden sollen, so ist es empfehlenswert, die Steigung, dementsprechend anzupassen.


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Des weiteren spielt auch der Personenkreis, von dem die Treppe genutzt wird, bei der Planung des Steigungsverhältnisses eine Rolle. Daher sollte man auch berücksichtigen, dass die Treppe eventuell von Kindern, älteren oder gehbehinderten Menschen genutzt wird. Auch die Lichtverhältnisse im Treppenhaus sollte man bei dem Steigungsverhältnis der Treppe berücksichtigen.

Formeln zur Berechnung des Steigungsverhältnisses einer Treppe

 

Steigungsverhältnis einer Treppe
Steigungsverhältnis einer Treppe

Das Steigungsverhältnis ist dann optimal, wenn die Stufen weder beim Hinaufgehen noch beim Hinabsteigen zu schmal sind. Die Neigung der Treppe darf dabei weder zu steil noch zu flach sein. Bei einer zu steilen Treppe besteht Sturzgefahr, während ein zu flacher Neigungswinkel meistens als unbequem empfunden wird.


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Die Auftrittsbreite wird beim Hinaufgehen nach der Bequemlichkeitsformel berechnet, während man beim Herabgehen die Mindestbreite des Auftritts nach der Sicherheitsformel ermittelt. Den Neigungswinkel der Treppe berechnet man nach der Schrittmaßformel. Wenn das Verhältnis der Stufenhöhe zur Auftrittsfläche der drei oben genannten Formeln überein stimmt, so hat man das optimale Steigungsverhältnis der Treppe ermittelt.
Die Schrittmaßformel und die Berechnung des Treppen – Steigungsverhältnisses

Die Ausgangsgröße bei der Schrittmaßformel ist die Schrittlänge eines durchschnittlichen erwachsenen Menschen. Das Schrittmaß bzw. die Schrittlänge hängt von der Körpergröße ab und liegt zwischen 59-65 cm. Bei der Bestimmung des Schrittmaßes wird von der Fersenkante des hinteren Fußes bis zur Fersenkante des vorderen Fußes gemessen. Das Idealschrittmaß liegt bei 63 cm. Diese Schrittlänge wird allerdings nur beim Gehen auf der Ebene erreicht. Allerdings verkürzt sich die Schrittlänge beim Hinaufgehen auf einer Treppe. Die Verkürzung des Schrittmaßes beträgt das 2 fache der Stufenhöhe. D.h. bei einer Stufenhöhe von 16 cm beträgt das Schrittmaß nur noch 31 cm (63 cm- 2×16 cm = 31 cm). Aus der Schrittlänge läßt sich die Neigung einer Treppe berechnen.


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Das Steigungsverhältnis einer Treppe lässt sich mit folgender Formel berechnen:

2x Stufenhöhe + Auftrittsbreite = 63 cm (59-65 cm)

D.h. die Idealschrittweite wird dann erreicht, wenn die Stufenhöhe 18 cm und die Auftrittsbreite bei 27 cm liegt. Das Steigungsverhältnis liegt also bei 18/27. Natürlich sind auch andere Steigungsverhältnisse möglich. So ergibt ein Steigungsverhältnis von 17/29 nach der oben stehenden Formel ebenfalls 63. Da das Schrittmaß nicht zwingend 63 cm betragen muss, sondern in einem Bereich von 59-65 cm liegen kann, sind noch zahlreiche weitere Schrittverhältnis – Kombinationen möglich. Wer beispielsweise eine bequeme Treppe bauen will, der ist mit einem Steigungsverhältnis von 19/27 gut bedient.

Das Treppen Steigungsverhältnis nach DIN 18065

Das Steigungsverhältnis von Treppen ist auch in der DIN 18065 geregelt. In der DIN 18065 werden die Mindest und Höchstmaße für die Auftrittsbreite und die Stufenhöhe (Steigung) angegeben. Die Mindestmaße hängen von der Bauart, der Anzahl der Wohnungen und von der Nutzung des Gebäudes (Wohngebäude oder öffentlich genutztes Gebäude) ab. Bei einer baurechtlich notwendigen Treppe in einem Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen darf die Steigung bis zu 20 cm und der Auftritt minimal 23 cm betragen. D.h. ein Steigungsverhältnis von 20/23 ist noch zulässig. Bei einer baurechtlich nicht notwendigen Treppe darf die Stufenhöhe bis zu 21 cm betragen.


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Das Steigungsverhältnis mit der Sicherheitsformel berechnen

Dies Sicherheitsformel gibt einen bestimmten Wert für die Breite der Auftrittsfläche beim Hinuntergehen an. Die Summe von Auftrittsbreite und Steigungshöhe soll nach dieser Formel 46 cm ergeben. Bei einem Steigungsverhältnis von 17/29 beträgt dieser Wert genau 46 cm. Dieser Wert gewährleistet, dass der Auftritt bei hinuntergehen breit genug ist, so dass der Fuß genügend Platz hat.

Die Bequemlichkeitsformel

Analog zur Sicherheitsformel gibt die Bequemlichkeitsformel einen Wert für das Hinaufsteigen bei einer Treppe an. Nach der Bequemlichkeitsformel soll der Auftritt 12 cm länger sein, als die Steigungshöhe. Bei einer Treppe mit einem Steigungsverhältnis von 17/29 ist diese Bedingung erfüllt, da die Differenz von 29-17 cm = 12 cm ergibt.


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Fazit: Das ideale Steigungsverhältnis einer Treppe bei einem Schrittmaß von 63 cm liegt beim Hinauf- und Hinabgehen bei einem Verhältnis von 17/29. Dieser Wert wird von Treppenbauern als Idealwert angesehen, da er eine sichere und bequeme Nutzung der Treppe gewährleistet.

Alle Angaben ohne Gewähr!