Staatliche Fördermittel

 

Sowohl beim Neubau als auch bei der Altbausanierung gibt es eine Reihe von staatlichen Fördermaßnahmen.

  • Im Rahmen des KfW – Programmes “Erneuerbare Energien” werden Solarkollektoren mit einer Kollektorfläche von über 40m² mit 30 % der Investitionskosten gefördert. Des weiteren werden im Rahmen des KfW-Programmes Biomasseanlagen und die Tiefengeothermie gefördert.
  • Die Bundesregierung hat die Zuschüsse für Solarthermische anlagen um 50% erhöht. Je nach installiertem System wird jeder Quadratmeter Kollektorfläche mit 60 – 105 Euro gefördert.


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Steuerliche Vorteile genießen auch Eigentümer und Mieter. Von Handwerkerleistungen für Modernisierung und Renovierung können bis zu 20% der Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings sind die Kosten auf 3000 Euro pro Jahr beschränkt, so dass maximal 600 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar sind.

Holz- oder Pelletsheizungen werden mit mindestens 1500 Euro bezuschusst. Sowohl vom Ökologischen Aspekt als auch vom zukünftigen Versorgungsaspekt betrachtet ist die Holzheizung bzw. die Pelletsheizung eine sehr gute Alternative zu Heizungssystemen die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Alle Angaben ohne Gewähr