Kaufvertrag für Garten, Gartenlauben und Freizeitgrundstücke

Viele Menschen träumen von einem eigenen Garten, den sie selber gestalten können. Allerdings sollte man beim Kauf eines Gartens einige Punkte beachten. Prinzipiell gibt es zwei unterschiedliche Varianten einen Garten zu erwerben. Wenn man einen Schrebergarten kaufen will, so handelt es sich bei dem Kaufvertrag für den Garten im eigentlichen Sinn nicht immer um einen Vertrag bei dem man tatsächlich das Grundstück kauft, sondern man erwirbt nur den Besitz der auf dem Grundstück befindlichen Sachgegenstände wie z. B. Gartenanlagen, Bäume und Gebäude.


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Das eigentliche Grundstück geht bei diesen Kaufverträgen häufig nicht  in den Besitz des Käufers über. Bei so einen Kaufvertrag für einen Garten benötigt man in der Regel keinen notariellen Vertrag.

Kaufvertrag für Garten und Freizeitgrundstücke

Bei einem derartigen Kaufvertrag ist es ausreichend , wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Trotzdem sollte man beim Kauf genau auf die Rechte und Pflichten achten. Gerade in Schrebergartensiedlungen gibt es besondere Vorschriften. Diese Vorschriften betreffen meist die Nutzung des Gartens. So wird häufig eine bestimmte Umzäunung vorgeschrieben oder die Wuchshöhe von Bäumen und Sträuchern ist durch Regelungen beschränkt. Häufig sind auch Abgaben für Wasser und Strom an die Gartengemeinschaft fällig.

Alle diese Vorschriften und Regelungen sollten in den Kaufvertrag für den Garten aufgenommen werden, damit man genau weiß, was man eigentlich gekauft hat. Wichtig ist vor allem, dass in dem Kaufvertrag auch die Nutzung des Gartens geregelt ist, denn mit dem Erwerb der auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände erwirbt man noch lange nicht das Nutzungsrecht für das Grundstück.

Das Nutzungsrecht muss im Kaufvertrag extra ausgewiesen werden. Dabei sollte das Nutzungsrecht genau definiert werden, wobei auch Nutzungseinschränkungen im Kaufvertrag aufgeführt werden sollten.


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Anders verhält es sich wenn das Grundstück tatsächlich in den Besitz des Käufers über geht. In so einem Fall handelt es sich um einen “echten” Kaufvertrag. D. h. es ist unbedingt ein notarieller Kaufvertrag notwendig. Kaufverträge oder Vereinbarungen, die ohne notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen werden, sind nichtig und man kann nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Man erwirbt mit einem notariellen Kaufvertrag das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten. D.h. wenn z.B. Sondermüll auf dem Grundstück lagert, so ist man für dessen Beseitigung nach dem Kauf verantwortlich, wenn dies nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Man sollte sich auch genau über Baulasten und eventuell im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeiten vor dem Kauf des Gartens genau informierten.

Alle Angaben ohne Gewähr!