Umzug? Nicht ohne … Halteverbotszone!

 

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Damit Ihr Umzug, privat oder geschäftlich, reibungslos läuft, müssen Sie ihn gut planen. Auf der to-do-Liste sollten Sie auch das Einrichten exklusiver Halteverbotszonen vor der alten und neuen Adresse stehen haben, denn die garantieren, dass Sie Ihr Hab und Gut sicher und schnell ein- und auspacken können. Wie Sie an ein zeitweiliges Halteverbot kommen, steht hier.

Platz da? vs. Platz da!

Ein Halteverbot befreit Sie am Umzugstag von der lästigen Parkplatzsuche: vor der alten und der neuen Haustür. Sie überlassen damit nichts dem Zufall, sondern schaffen Tatsachen: einen freien und ausreichend großen Parkplatz zum Einpacken an der alten und zum Auspacken an der neuen Adresse. Denn selbst dann, wenn Sie mit Glück einen Parkplatz ergattern würden, heißt das nicht, dass Sie Ihren Umzugskram – eingeklemmt zwischen zwei anderen Fahrzeugen – gut in den Wagen oder aus diesem heraus hieven können und dabei nicht selbst zum Verkehrshindernis für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer werden. Mit einem Halteverbot können Sie das Ganze organisieren: Denn das wird extra zu Ihrem Umzug eingerichtet und berücksichtigt die „Übergröße“ eines Umzugswagens ebenso wie die nötige „Rangierfläche“ für sperrige Umzugsgüter. Das macht den Umzug für alle Helfer erträglicher, ganz gleich, ob es sich um Freunde oder Profis handelt.

Halteverbotszone rechtzeitig beantragen

Ihr Halteverbot muss ordnungsgemäß, also nach Verkehrsrecht, aufgestellt werden. Das schreibt eine ausreichende Standzeit vor, bevor die Halteverbotszone gilt. Die Vorlaufzeit soll es anderen Verkehrsteilnehmern ermöglichen, die Halteverbotszone rechtzeitig zum Termin freizumachen. Je nach Aufstellort variiert die Vorlaufzeit, in vielen Städten beträgt sie vier Tage. Die Genehmigung für Ihr zeitweiliges Halteverbot holen Sie sich beim für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt, Ortsamt oder Landratsamt. Zur Beantragung müssen Sie Angaben wie vollständiger Name, Telefonnummer, Zweck des gewünschten Halteverbots, Zeitraum der gewünschten Gültigkeit des Halteverbots, Ortsangabe (Adresse alter und / oder neuer Wohnung), benötigter Platz (angegeben in Metern) – üblich sind um die 15 Meter (als Orientierung gilt die Länge des Umzugstransporters) sowie Kfz-Kennzeichen des Umzugstransporters plus dessen zulässiges Gesamtgewicht bei den Beamten machen.

Für das Bearbeiten Ihres Antrags brauchen die Behörden üblicherweise bis zu zwei Wochen. Wird die Halteverbotszone bewilligt, bekommen Sie  mit der Genehmigung auch eine amtliche Anordnung, wie sie diese vor Ort kennzeichnen müssen.

Achtung: In Eigenregie errichtete Halteverbote haben keine Rechtsgrundlage

Beachten Sie, dass in Eigenregie eingerichtete Halteverbote nicht gesetzmäßig sind – und daher auch nicht gelten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen selbstgebaute Absperrungen und selbst gemalte Schilder ignorieren. Doch nicht nur das: Mit einem Halteverbot Marke Eigenbau  machen Sie sich strafbar – und können im Fall einer Verkehrsgefährdung und daraus resultierendem Unfall mit Schaden auch haftbar gemacht werden.

Einrichtung des Halteverbots von Profihand entlastet

Das Beantragen und Einrichten des zeitweiligen Halteverbots kostet Zeit und Aufwand. Wer sich das sparen will, beauftragt einen externen Dienstleister damit. Bei vielen Umzugsunternehmen gehört das Einrichten der Halteverbotszone zum regulären Umzugsservice. Alternativ können Sie sich an einen Profi für die Einrichtung von Halteverboten wenden.

Der Dienstleister füllt alle Formulare und Protokolle aus (Stichwort: Aufstellprotokoll mit dem Zeitpunkt der Aufstellung), die zur Beantragung der Genehmigung und Schilderplatzierung nötig sind, und übergibt sie Ihnen pünktlich zum Inkrafttreten des Halteverbots. Die Papiere sind Ihr Beleg, dass Ihnen das zeitweilige Halteverbot zum gewünschten Zeitpunkt und Zweck exklusiv zur Verfügung steht. Das ist wichtig, falls jemand trotz korrekt eingerichteten Halteverbots dort parkt, wo Ihr Umzugstransporter stehen soll. Im Besitz einer Halteverbotszone sind Sie berechtigt, Ordnungshüter zu rufen, die weitere Schritte einleiten: vom Fahrzeughalterfeststellen bis hin zum Abschleppenlassen auf Rechnung des Falschparkers.

Kosten der eigenen Halteverbotszone

Die Kosten für ein Halteverbot hängen vom Ort, von gewünschter Größe der Halteverbotszone und von deren Gültigkeitsdauer ab. Rechnen Sie mit Kosten für die Genehmigung, zugehörigen Steuern  sowie einer Leihgebühr für die Halteverbotsschilder.

Mehr Infos rund um die Einrichtung eines Halteverbots für den Umzug.


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