Gerüst Vorschriften beim Aufbauen

Wer ein Gerüst aufbauen will, der muss eine ganze Reihe von Vorschriften und Regeln einhalten, um die Standsicherheit und die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Systemgerüsten mit vorgefertigten Bauteilen mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung und Stahlrohrkupplungsgerüsten. Je nachdem welche Arbeiten mit dem Gerüst durchgeführt werden sollen, muss die den Vorschriften entsprechende Lastklasse und die Breitenklasse gewählt werden.


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Baugerüste werden in 6 Lastklassen und 7 Breitenklassen eingeteilt. Des weiteren müssen die vorgeschriebenen Gerüstständer und Riegelabstände eingehalten werden. Auch auf die Belagstärke muss man achten. Bezüglich des Gerüstbelages sind folgende Vorschriften einzuhalten:

Gerüst Vorschriften

  • Im Bereich der Riegel muss auf eine ausreichend große Überdeckung der Bodenbeläge geachtet werden.
  • Eine Treppe oder ein anderer sicherer Zugang wie z.B. eine Leiter muss für jede Gerüstlage zur Verfügung stehen. Dabei muss jede Lage vollständig ausgelegt sein. Der Belag muss fest aufliegen und darf keinesfalls wippen.
  • Wenn das Baugerüst um die Ecke geführt wird, so muss auch der Belag in voller Breite ausgelegt werden.

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Beim Gerüst Seitenschutz sind nachfolgende Vorschriften zu beachten:

  • Wenn der Abstand zwischen dem Gerüstbelag und dem Gebäude über 30 cm beträgt, muss auch innen ein Seitenschutz montiert werden.
  • An der Außenseite muss in jeder Gerüstlage ein Seitenschutz montiert werden, der aus Geländerstange, Zwischenholm und einem Bordbrett besteht. An der Innenseite kann auf das Bordbrett verzichtet werden, wenn Arbeiten an der Fassade durchgeführt werden sollen.
  • Bei innen geführten Leiterwegen muss ein Seitenschutz auch auf nicht benützen Gerüstlagen angebracht sein.

Für die Zugänge des Gerüstes gelten folgende Vorschriften:

  • Alle Arbeitsstellen am Gerüst müssen über sichere Zugänge wie beispielsweise Leitern und Treppen erreichbar sein.
  • Treppen sind dann einzubauen, wenn umfangreiche Arbeiten durchgeführt, oder schwere Lasten transportiert werden sollen.
  • Wenn die Gerüsthöhe über 10 m beträgt so muss ebenfalls eine Treppe eingebaut werden.
  • Falls aus baulichen Gründen oder auf Grund der Gerüstkonstruktion der Einbau einer Treppe nicht möglich ist, so können auch innen liegende Leitern als Zugang eingebaut werden.
  • Nach dem Aufstellen des Baugerüstes muss dieses von einer fachlich qualifizierten Person auf Sicherheit überprüft werden.

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Für die Benutzung des Gerüstes gelten nachfolgende Vorschriften:

  • Es dürfen keine baulichen Veränderungen am Gerüst durchgeführt werden.
  • Das Gerüst darf nur entsprechend dem Nutzungsplan bzw. der Gerüstklasse belastet werden.
  • Wenn Baumaterial auf dem Gerüst gelagert wird, muss neben der Last des Materials auch auf eine ausreichende Durchgangsbreite geachtet werden.
  • Die Durchgangsklappen müssen nach der Verwendung wieder geschlossen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!