Gerüst Maße und Abmessungen

Beim Gerüstaufbau sind neben einer ganzen Reihe von Sicherheitsvorschriften auch die Gerüst Maße und Abmessungen zu beachten. Es wird zwischen Schutz und Arbeitsgerüsten unterschieden. Beide Gerüstformen unterliegen den europäischen Normen EN 12810 und EN 12811.
Des weiteren gibt es noch besondere Din Normen für Schutzgerüste. Diese Normen beschreiben neben den technischen Bestandteilen, dem Aufbau auch die zulässigen Gerüst Maße und Abmessungen.


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Die Maße für Baugerüste hängen von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Die Höhe von Gerüsten hängen von dem verwendetem Rohrtyp und den Abständen zwischen den einzelnen Gerüstlagen ab. Des weiteren bestimmt auch die Nutzlast das maximale Höhenmaß für das Gerüst. So darf ein Stahlrohr Kupplungsgerüst in der Regelausführung als Fassadengerüst

Gerüst Abmessungen und Maße

bei Verwendung von Stahlrohren Typ 4 entsprechend DIN 4427 eine Gerüsthöhe von maximal 30 m haben. Werden herkömmliche Gerüst-Stahlrohre verwendet so darf die maximale Höhe 20 m betragen. Die Systembreite darf bei den oben genannten Maßen 1 Meter nicht überschreiten und der senkrechte Abstand von 2 m ist einzuhalten. Des weiteren muss auf die vorgeschriebenen Ständerabstände geachtet werden. Die Maße für die Gerüst Ständerabstände sind von der Gerüstgruppe abhängig. Für die Gerüstgruppe 1 und 2 gilt ein Ständerabstand von 2,5 m für die Gerüstgruppe 3 und 4 ein Maß von 2,0 m, für die Gerüstgruppe 5 gilt ein Ständerabstand von 1,5 m und für die Gerüstgruppe 6 ist ein Maß von 1,2 m einzuhalten. Dei der Verwendung von Systemgerüsten sind die Ständerabstände durch die Maße der Horizontalrahmen vorgegeben. Für die 6 Gerüstgruppen gelten folgende Maße:


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Abmessungen und Maße für Gerüstgruppen

Mindestbreite der Belagfläche

Nutzgewicht auf die Fläche bezogen Kg / m²

Gerüst -Gruppe 1

0,5 m

Gerüst -Gruppe 2

0,6 m

Gerüst -Gruppe 3

0,6 m

Gerüst -Gruppe 4

0,9 m

500

Gerüst -Gruppe 5

0,9 m

750

Gerüst -Gruppe 6

0,9 m

1000

Die Gerüstgruppe 1 darf nur für Inspektionsaufgaben verwendet werden. Die Gerüstgruppe 2 darf für Arbeitstätigkeiten eingesetzt werden, es dürfen allerdings keine Baumaterialien auf dem Gerüst gelagert werden. Bei der Gerüstgruppe 3 darf die Belastung der Fläche ein Nutzgewicht von 200 kg/m² nicht übersteigen. Diese Gerüstgrppe wird beispielsweise für Dachdeckerarbeiten, Malerarbeiten und Montagearbeiten eingesetzt. Bei den Gerüstgruppen 4,5,6 dürfen Arbeiten ausgeführt werden, die auch ein Lagern von Material auf der Gerüstfläche erfordern. Dabei dürfen die auftretenden Belastungen die Werte in der Tabelle oben allerdings nicht überschreiten.

Alle Angaben ohne Gewähr!