Flüssiggasheizung / Flüssiggastank

Die Entscheidung für eine Flüssiggasheizung liegt eher nicht am Flüssiggaspreis, der in der Regel über dem Ölpreis liegt. Trotzdem hat eine Flüssiggasheizung eine Reihe von Vorteilen. Es muss kein Kellerraum für den Flüssiggastank vorhanden sein, da dieser im Freien untergebracht werden kann.


Werbung


Werbung

Der Flüssiggastank kann sowohl ober- wie unterirdisch installiert werden. Des weiteren müssen keine aufwendigen Schornsteine gemauert werden. Die Installationskosten einer Flüssiggasheizung sind somit erheblich geringer, wie die einer Ölheizung. Zudem verbrennt Flüssiggas sehr umweltfreundlich ohne giftige Abgase zu erzeugen. Durch die Brennwerttechnik erreicht eine Flüssiggasheizung einen erheblich größeren Wirkungsgrad wie eine Ölheizung. Allerdings gibt es für den Flüssiggastank eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften die bei der Installation und der Befüllung einzuhalten sind.

Um den Flüssiggastank müssen Schutzzonen eingerichtet werden. In der Schutzzone “A”, dürfen sich um den gesamten Flüssiggastank, wenn er oberirdisch insalliert wird, im Abstand von 1 Meter keine Zündquellen befinden. Diese Schutzzone darf sich sich nicht auf öffentliche Flächen oder das Nachbargrundstück erstrecken. Wird der Flüssiggastank unterirdisch installiert, so gilt diese Schutzzone nur für den Schacht. Die Schutzzone “B” ist ein Bereich, der sich 3 Meter um die Befüllamaturen des Flüssiggastanks erstreckt. Dieser Bereich darf während des Befüllvorganges von dritten nicht betreten werden. In diesem Bereich dürfen sich keine Öffnungen von tiefer liegenden Räumen, Kanälen oder ähnliches befinden. Falls sich in der Nähe eines oberirdisch aufgestellten Flssiggastank feuergefährdete Objekte bzw. Bauwerke befinden, muss dieser durch geeignete bauliche Maßnahmen geschützt werden.


Werbung

Flüssiggasheizung / Flüssiggastank

 

Der Flüssigastank muss in bestimmten Zeitintervallen von fachkundigen und autorisierten Betrieben auf Zustand und Funktion kontrolliert werden.

 

Flüssiggastank: Miete oder Kauf

 

Hat man sich für eine Flüssiggasheizung entschieden, so hat man die Wahl zwischen dem Kauf und der Miete einen Flüssiggastanks. Bei einem Kauf fallen wiederkehrende Wartungskosten an, die bei der Miete in der Regel wegfallen. Wird der Flüssiggastank gemietet, so ist man an den entsprechenden Lieferanten gebunden, d.h. wenn der Lieferant den Flüssiggaspreis anhebt kann man den Lieferanten nicht so ohne weiteres wechseln. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erdgasleitung zur Verfügung stehen und man will die Flüssiggasheizung auf Erdgas umstellen, so kann es sein dass der Lieferant auf die Einhaltung der Vertragslaufzeit besteht.